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gung der umfassenden Vaterlandsliebe und Volksgemeinschaft erschließen."
Der
zweite Sohn (also eigentlich der Hoferbe) Anton III. Wichert, geboren
am 14. 4. 1858, erwarb am 26. 10. 1887 die Hand und zugleich auch den
Hof von Agnes Kuhn, Tochter des Gutsanteils-besitzers Johann Kuhn und
seiner Ehefrau Justina, geb. Klafki in Schönau. Infolgedessen schied er
als Besitzer des väterlichen Erbhofs in Tolksdorf aus. Er starb am 26.
12. 1918 als Rentner in Braunsberg.
3. Der Erbhof im Besitz der Familie Braun
So
war denn kein Sohn mehr vorhanden, der den Namen Wichert auf dem alten
Erbhof fortpflanzen konnte. Doch wurde die gute alte Tradition von der
am 15. 8. 1862 geborenen jüngsten Tochter Maria Theresia fortgesetzt,
die am 9. 1. 1889 in Tolksdorf B e r n h a r d , den Sohn des
Kölmers Anton B r a u n und seiner Ehefrau Rosa, geb. Fox aus
Schöndamerau, heiratete und den Hof auf Grund des Vertrags vom 12. 1.
1889 übernahm.
Aus dem Ausgedinge, das sich Anton d. Jüngere und
seine Ehefrau Justina dabei vorbehielten und das der Größe des Erbhofs
entsprach, sei die Berechtigung erwähnt, daß ihre unverheirateten
Töchter Auguste und Amalie in der Wohnung bleiben durften mit der
Befugnis zum freien Aus- und Eingang und zum Verweilen auf dem ganzen
Grundstück und im Haus; ferner das freie Fuhrwerk, bespannt mit zwei
Pferden und mit einem ordentlichen Kutscher versehen, bis auf höchstens
30 km Entfernung zu allen Bedürfnissen der Verkäufer, insbesondere auch
zu Besuchen sowie zum Holen und Abbringen des Arztes und der Medizin.
Das freie Begräbnis sollte mit ganzem Kondukt und mit ordnungsmäßigem
Gastmahl gehalten werden. Erstmalig finden wir hier die Verpflichtung
zur jährlichen Lieferung von 10 Pfund ungebrannten guten Kaffees, von 2
Hüten Zucker bester Sorte, mindestens 20 Pfund je Hut schwer, und des
dritten Teils des auf dem Grundstück gewonnenen Honigs. Das Taschengeld
sollte 150 Mark betragen. Beim Wegzug aus dem Grundstück sollten die
Ausgedinges jährlich einschließlich des Taschengeldes 1200 Mark
erhalten. Gegenüber ihrer Schwester Amalie verpflichtete sich die
Annehmerin, ihr für den Fall ihrer Verlobung und Hochzeit ein dem
entsprechendes Ausgedinge zu gewähren.
Anton Wichert d. Jüngere
hat sich seiner Ruhe als Altsitzer noch fünf Jahre erfreuen können, bis
er am 25. 1. 1894 hochbetagt seine Augen zum ewigen Schlummer schloß.
Erst am 23. B. 1908 folgte ihm seine Ehefrau Justina 85jährig in die
Ewigkeit.
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