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Geschichte des Wichertschen Erbhofs
in Tolksdorf und seiner Bauern
Von Dr. Erich Hippler    17/18

Vorstellung und Ziele der Interessengemeinschaft Wichert und Wiechertzurückvorwärts
Seite 143

gung der umfassenden Vaterlandsliebe und Volksgemeinschaft erschließen."

Der zweite Sohn (also eigentlich der Hoferbe) Anton III. Wichert, geboren am 14. 4. 1858, erwarb am 26. 10. 1887 die Hand und zugleich auch den Hof von Agnes Kuhn, Tochter des Gutsanteils-besitzers Johann Kuhn und seiner Ehefrau Justina, geb. Klafki in Schönau. Infolgedessen schied er als Besitzer des väterlichen Erbhofs in Tolksdorf aus. Er starb am 26. 12. 1918 als Rentner in Braunsberg.

3. Der Erbhof im Besitz der Familie Braun

So war denn kein Sohn mehr vorhanden, der den Namen Wichert auf dem alten Erbhof fortpflanzen konnte. Doch wurde die gute alte Tradition von der am 15. 8. 1862 geborenen jüngsten Tochter Maria Theresia fortgesetzt, die am 9. 1. 1889 in Tolksdorf
B e r n h a r d , den Sohn des Kölmers Anton B r a u n und seiner Ehefrau Rosa, geb. Fox aus Schöndamerau, heiratete und den Hof auf Grund des Vertrags vom 12. 1. 1889 übernahm.

Aus dem Ausgedinge, das sich Anton d. Jüngere und seine Ehefrau Justina dabei vorbehielten und das der Größe des Erbhofs entsprach, sei die Berechtigung erwähnt, daß ihre unverheirateten Töchter Auguste und Amalie in der Wohnung bleiben durften mit der Befugnis zum freien Aus- und Eingang und zum Verweilen auf dem ganzen Grundstück und im Haus; ferner das freie Fuhrwerk, bespannt mit zwei Pferden und mit einem ordentlichen Kutscher versehen, bis auf höchstens 30 km Entfernung zu allen Bedürfnissen der Verkäufer, insbesondere auch zu Besuchen sowie zum Holen und Abbringen des Arztes und der Medizin. Das freie Begräbnis sollte mit ganzem Kondukt und mit ordnungsmäßigem Gastmahl gehalten werden. Erstmalig finden wir hier die Verpflichtung zur jährlichen Lieferung von 10 Pfund ungebrannten guten Kaffees, von 2 Hüten Zucker bester Sorte, mindestens 20 Pfund je Hut schwer, und des dritten Teils des auf dem Grundstück gewonnenen Honigs. Das Taschengeld sollte 150 Mark betragen. Beim Wegzug aus dem Grundstück sollten die Ausgedinges jährlich einschließlich des Taschengeldes 1200 Mark erhalten. Gegenüber ihrer Schwester Amalie verpflichtete sich die Annehmerin, ihr für den Fall ihrer Verlobung und Hochzeit ein dem entsprechendes Ausgedinge zu gewähren.

Anton Wichert d. Jüngere hat sich seiner Ruhe als Altsitzer noch fünf Jahre erfreuen können, bis er am 25. 1. 1894 hochbetagt seine Augen zum ewigen Schlummer schloß. Erst am 23. B. 1908 folgte ihm seine Ehefrau Justina 85jährig in die Ewigkeit.


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