Startseite Menü - Ahnenforschung Suche eMail an die Interessengemeinschaft Gästebuch

Geschichte des Wichertschen Erbhofs
in Tolksdorf und seiner Bauern
Von Dr. Erich Hippler    11/18

Vorstellung und Ziele der Interessengemeinschaft Wichert und Wiechertzurückvorwärts
Seite 137

Georg Heppner belegene vier Hufen große Erbe „mit allen dazu gehörigen Att- und Pertinentien an Acker, Wiesen, Weiden, Gärten usw., Rechten und Gerechtigkeiten, in seinen Rainen und Grenzen, wie solches seine Vorfahren besessen und genutzet oder zu besitzen und zu genießen Fug und Recht gehabt, um solches nach seinem besten Wissen und Gewissen ohne jemandes Beeinträchtigung, jedoch aber ordentlich und wirtschaftlich zu nutzen und zu genießen und mit desselben Abnutzung als ein guter Wirt schalten und walten zu können".
Das Wohnhaus, die Scheune und die Stallungen gehörten dem Besitzer eigentümlich. Die Obst- und Geköchgärten waren mit gehörigen Zäunen versehen; die Feldzäune waren nach dem Verhältnis der Hufenzahl zu unterhalten. An Getreide übernahm der junge Wirt von seinem Vorbesitzer 20 Sch. Roggen zu je
60 Gr., 4 Sch. Gerste zu je 45 Gr., 24 Sch. Hafer zu je 30 Gr.,
3 Sch. Erbsen zu je 60 Gr. und 3 Sch. Leinsaat zu je 1 Rtl.

An Vieh und Pferden hatte Anton Wichert den für vier Hufen gewöhnlichen Besatz, und zwar 8 Pferde zu je 4 Rtl., 4 Ochsen zu je 5 Rtl., 4 Kühe zu je 3 Rtl., je 8 Schweine und Schafe zu je
45 Gr., 12 Gänse zu je 12 Gr. und ebensoviele Hühner zu je 6 Gr. vorgefunden. An Acker­und Hausgerät waren ihm übergeben:
2 Wagen und 2 Schlitten zu je 2 Rtl., 2 Pflüge zu 1 Rtl., 4 Eggen zu je 60 Gr., 2 Häckselladen zu je 1 Rtl., 4 Paar Sielen zu je 1 Rtl., 2 Sättel zu je 45 Gr., 3 Holzäxte zu je 30 Gr., 2 Heu- und
3 Mistforken sowie 3 Spaten zu je 9 Gr., 1 Webestuhl zu 1 Rtl. und 2 Gesindebetten zu je 60 Gr. Nach dem Annehmungsbrief war der Annehmer verpflichtet, diese Besatz- und Inventarienstücke bei seinem Tode oder etwaigem Abzug „nicht nur in derselben Art und Weise, sondern auch, soviel möglich, in noch besseren Umständen wieder zurückzulassen".

Als Zins sollte der neue Annehmer jährlich 32 Rtl. 56 Gr. sowie an Kontribution einschließlich Beischlaggeld jährlich
9 Rtl. 48 Gr. 16 Pf. bezahlen; außerdem hatte er den Angerzins und die Mehlmetzgelder nach der jährlichen Konsignation zu zahlen. Ferner war er verpflichtet, Paß-, Marsch- und Kriegesfuhren, auch Fouragelieferungen gegen die festgesetzte Vergütung zu leisten sowie Hand- und Spanndienste bei Amts- und anderen herrschaftlichen Bauten ohne Widerrede zu verrichten.

Durch Allerhöchste Verordnung vom 27. 7. 1808 erhielten die Immediateinsassen in den Domänendörfern der Provinz Ostpreußen das volle und uneingeschränkte Eigentum an ihren Grundstücken verliehen. Die am 9. 11. 1815 ausgestellte und am 18. 3. 1816 bestätigte Besitzurkunde erhielt Anton Wichert am
17. 8. 1816 zugestellt. Nach einer Nachweisung vom 13. 7.1815 hatte er folgende jährlichen landes- und grundherrlichen Abgaben zu leisten: 30 Rtl. 20 Gr. 4 Pf. Zins nach der Prästationstabelle,
8 Rtl. 42 Gr. 16 Pf. Kontributionsgefälle, 1 Rtl. 30 Gr. Befreiungsgeld für die bisher bestandenen Burgdienste, zu-

Vorstellung und Ziele der Interessengemeinschaft Wichert und Wiechertzurückvorwärts