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Geschichte des Wichertschen Erbhofs
in Tolksdorf und seiner Bauern
Von Dr. Erich Hippler    9/18

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Seite 135

In dieser Ehe wurden dem Johannes Wichert sieben Kinder geschenkt, 4 Söhne und 3 Töchter, von denen aber 3 Söhne im zarten Kindesalter und 2 Töchter als blühende Jungfrauen starben. Von den beiden allein überlebenden Kindern zweiter Ehe, Gertrud und Anton, reichte das erstgenannte, getauft am
17. 1. 1759, am 30. 5. 1786 dem Bauern und Witwer Simon Ehlert in Pilgramsdorf die Hand zum Lebensbunde. Anton aber sollte einmal die väterliche Wirtschaft übernehmen. So waren alle überlebenden Kinder versorgt, als Johannes Wichert im Dezember 1794 im Alter von 85 Jahren an Altersschwäche starb (begraben am 11. 12. 1794).

Da die Witwe Gertrud erst im 60. Lebensjahr stand 19), führte sie die Wirtschaft noch bis zum 17. 10. 1796 weiter. An diesem Tage schloß sie mit ihren Stief- und leiblichen Kindern „wohlbedächtig verabredet und über Pausch und Bogen" einen Erbvergleich. Darin übertrug sie das aus vier Zinshufen bestehende Bauernerbe, dessen Ländereien und Besatz dem Landesherrn, dessen Gebäude aber dem Besitzer eigentümlich gehörten, mit der Aussaat und sämtlichem über den Besatz hinaus vorhandenen beweglichen Vermögen (mit Ausnahme ihrer Kleider, Betten und ihres Linnens) ihrem bei der Cantons-Revisions-Commission zur Verabschiedung angesetzten Sohn Anton Wichert für einen Kaufschilling von 633 Rtl. 30 Sgr. Hierbei waren die Gebäude, das Nutzungsrecht der Hufen und die „eingestreuten Saaten" mit
333 Rtl. 30 Sgr., der bewegliche Nachlaß einschließlich sämtlicher Vorräte mit 300 Rtl. gerechnet.

Zu dem Kaufpreis kam folgendes Ausgedinge für die Schichtgeberin hinzu: freie Wohnung in der kleinen Stube nebst der dabei befindlichen Kammer; 8 Sch. Roggen oder freies Brot,
1 Sch. Gerste, je 1 Sch. graue und weiße Erbsen; 1 eiserne Kuh bei des Annehmers Futter, von der die Kälber abwechselnd dem Annehmer und der Schichtgeberin zufallen sollten und die von des Besitzers Leuten zu melken war; freie Heizung, freies Haustrinken so gut als das des Annehmers, 1 Sch. Hafer zu Grütze,
1 steinerne Stutze mit Butter, sooft der Annehmer buttern lasse;
1 fettes Schwein nächst dem Besten, 1 Schöpps, 4 fette Gänse,
1 Stoppelgans, 2 Stein geschwungenen Flachses; ferner jährlich
2 Hemden, 1 Paar Schuhe, 1 Paar Strümpfe, alle 3 Jahre
1 Püffelrock und 1 Pelz; weiter jährlich ein Schock Eier, 1 Schock Lichte, den dritten Teil des Obstes, freie Wäsche und Reinigung der Linnem und Betten, 3 Stof Schwadengrütze, freies Geköch
(... Gemüse); 1/2 Viertel Rindfleisch, wenn der Annehmer ein oder mehrere Rinder schlachte; endlich freies Fuhrwerk in Reise-angelegenheiten, freie Wartung und in Krankheiten Pflege und Reinigung, auch ein freies Begräbnis, bei dem der Annehmer den Gästen eine Mahlzeit geben sollte.


19) Sie starb erst am 26. 4. 1807 zu Tolksdorf.

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